Auslegung der Kläranlage
Bewilligung " Kläranlage 1974": |
Folgende Änderungen mussten an der Kläranlage vorgenommen werden: | |
| Damalige Auslegung: |
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| Inbetriebnahme: | ||
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| Durch die starke Zunahme der Belastung aus dem Weinbau, musste im Jahr 2003 bei der Behörde um eine Konsenserhöhung angesucht werden, mit folgender Begründung: | ||
| Geplanter Ausbau 1992: | ||
| Im Jahr 1992 wurde die wasserrechtliche Bewilligung für den Ausbau der Anlage auf 225.000 bzw. 300.000 EW erteilt. Da jedoch keine Fördermittel zugesagt bzw. vorhanden waren, konnte dieses Projekt nicht realisiert werden. (Fördermittel erst ab 2015 bis 2020) Daher wurde eine Übergangslösung bis 2020 angestrebt. |
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| Wasserrechtliche Bewilligung 2003 (befristet bis 31.12.2016): | ||
| Zielsetzung der Übergangsmaßnahmen 2020: | Am 12.11.2003 wurde vom Amt der NÖ-Landesregierung folgender Konsens wasserrechtlich bewilligt: | |
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| Es waren keine weiteren Adaptierungen an der Kläranlage notwendig. | ||
| Wasserrechtliche Bewilligung 1998 (Übergangskonsens befristet bis 31.12.2016): | ||
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